top of page
Kids_love_Music_Logo quadratisch klein.png

Jeder hat ein Recht auf Bildung, doch nicht jeder kann sein Recht auf Bildung verwirklichen.  Leidtragende sind oft Kinder und Jugendliche jener Eltern, die es sich finanziell nicht leisten können, ihren Sprösslingen die Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten zu ermöglichen.

 

Der Sozialfond „Kids love Music“ widmet sich der Lösung dieses Problems und unterstützt Kinder und Jugendliche finanziell benachteiligter Eltern. Wir helfen da, wo Hilfe benötigt wird.

Kids Love Music e.V.

Förderung

Was wird gefördert?

Kids love Music fördert die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in einer Instrumental- oder Vokalausbildung. Durch die Bezuschussung von Unterrichtsgebühren sichern wir eine dauerhafte, qualitätsvolle Musikausbildung.

Dabei schaffen wir soziale Gleichberechtigung, denn sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche müssen die Chance erhalten, am kulturellen Leben teilnehmen zu können.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zwingend erforderlich für die Bewilligung eines Förderantrags ist der Nachweis über die soziale Notlage des/r Erziehungsberechtigten. Dies kann z.B. ein ALG II-Bescheid, eine ähnlich detaillierte Auflistung der finanziellen Verhältnisse oder eine ausführliche Beschreibung der Bedürftigkeit sein. Nicht von Belang ist, weshalb und wie die Notlage zustande kam.

Wie stelle ich einen Antrag?

Wir benötigen zur Bearbeitung des Antrages

  • der von der Musikschule ausgefüllte „Antrag auf musikalische Förderung“

  • aussagekräftige Bescheinigungen über die Einkommesverhältnisse (z.B. von Jobcenter oder Finanzamt), Angabe des monatlichen Gesamteinkommens

  • eine Kopie des Unterrichtsvertrages zwischen Eltern und Musikschule aus der hervorgeht, dass Letztere ihrerseits eine Ermäßigung in Höhe von 10% gewährt. Diese Ermäßigung muss von den Erziehungsberechtigten durch Unterschrift bestätigt werden.

Höhe und Dauer der Förderung?

Der Sozialfonds übernimmt bei Gewährung eines Förderantrags von 20 bis 40 Prozent der Unterrichtsgebühren; bei 20 Prozent maximal 15 Euro und bei 40 Prozent maximal 20 Euro. Begründete Härtefälle werden mit bis zu 60 Prozent, höchstens 30 Euro pro Monat gefördert. Förderungen sind nur im Rahmen der Liquidität des bdfm-Sozialfonds möglich.

Die Förderung beginnt zum 1. des Folgemonats nach Antragseingang.

Die Dauer der Förderung wird auf ein Jahr begrenzt.
Nach Ablauf eines Jahres werden sowohl die Fortschritte des Schülers, als auch die noch bestehende Bedürftigkeit neu beurteilt. Letztere muss von der antragstellenden Familie erneut und aktiv nachgewiesen werden. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

  • einen aktuellen Nachweis über die anhaltende finanzielle Bedürftigkeit (z.B. Hartz IV-Bescheid, Einkommensnachweise etc.);

  • einen Kurzbericht über den Lernerfolg des geförderten Schülers (idealerweise vom Fachlehrer);

  • den Nachweis über die im vergangenen Jahr organisierten Konzerte zugunsten des Sozialfonds (Pressebericht, Einladung, Programm o.ä.);

  • nach Möglichkeit Fotos und/oder Presseberichte als „Erfolgsmeldungen“ für Sponsoren

Im Falle nicht vollständig eingereichter Unterlagen werden diese nachgefordert und ggf. an die Jury weitergeleitet. Die Abstimmung über die Förderung erfolgt dann zeitnah per Mail.

Wer entscheidet über die Gewährung der Förderung?
Über die Genehmigung der Förderung entscheidet ein fünfköpfiges Kontrollgremium. Für die Bewilligung eines Förderantrags ist ein einstimmiger Beschluss notwendig. Ein genehmigter Förderbeitrag wird an die Musikschule des(r) Schülers/Schülerin überwiesen.

Die Formularsammlung zum Download finden Sie auf den Seiten des Sozialfonds für Kids love Music. Anträge und Unterlagen senden Sie bitte an info@kids-love-music.de.

 

https://www.kids-love-music.de/formularedownloads/

bottom of page